Erbrecht
Jeder vierte Bundesbürger verstirbt wesentlich früher als es seiner Lebenserwartung entspricht. Insbesondere beim plötzlichen Tod fehlt dann jegliche erbrechtliche Vorsorge, mit der Folge, dass der überlebende Ehegatte oder die Kinder ungesichert sind, langwierig über das Erbe gestritten wird und am Ende oft nur ein Scherbenhaufen übrig bleibt.
Darüber hinaus stehen bei einer nicht geregelten Unternehmensnachfolge oft auch zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel. Ein Testament zu verfassen ist daher ebenso wichtig, wie eine Verm.gensübergabe an die jüngere Generation zur richtigen Zeit vorzunehmen. Das Testament eines jungen gesunden Menschen sieht anders aus als ein Testament bei der Gründung einer Familie oder im Alter. Jede Lebenssituation muss analysiert und an die entsprechenden Bedürfnisse angepasst werden.
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrer Nachfolgeplanung damit diese gerecht, steuergünstig und ohne Streitpotential für die Hinterbliebenen erfolgt! Nehmen Sie für Ihre Nachfolgeplanung die Hilfe durch einen Experten in Anspruch. Die Beratungskosten betragen einen Bruchteil der im Falle eines späteren Erbenstreits anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ganz zu schweigen von der Möglichkeit Steuern zu sparen. An dieser Stelle sei auch vor der unkritischen Verwendung von Mustertestamenten und Musterverträgen gewarnt, da sich das Erb- und Erbschaftssteuerrecht als hochkomplizierte Materie darstellt und es keine Patentrezepte gibt.
Wir beraten Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson bei sämtlichen Fragen der Vermögensnachfolgeplanung und übernehmen auf Wunsch die professionelle Testamentsvollstreckung für Sie, damit Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.
Insbesondere in folgenden Themenbereichen sind wir für Sie da:
- Testamente, auch Behindertentestamente
- Erb- und Schenkungsverträge
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge – die richtige Gestaltung
- Synchronisation von Gesellschaftsverträgen mit Testamenten
- Nießbrauchsgestaltungen
- Poolvereinbarungen
- Der Erbfall – was tun um Steuern zu sparen
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen im In- und Auland
- Rechtslage von Ferienimmobilien im Ausland
- Beratung und Durchführung von Erbauseinandersetzungen
- (Erbengemeinschaften)
- Erbscheine
- Abwehr von gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
- Erb- und Schenkungssteuererklärungen
- Adoption
- Eheverträge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Stiftungsgestaltungen