Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierunter fallen auch Forderungsangelegenheiten, Miet- u. Pachtverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.